Unsere Auto Haftpflichtversicherung

Glücklicherweise sind in der Schweiz die Konsumenten rechtlich durch die Pflicht zu einer Haftpflichtversicherung geschützt. Diesen Schutz geben wir 1:1 an unsere Kunden weiter. Das bedeutet: Sie müssen sich keine Sorgen machen und können sich ganz auf Ihr Projekt konzentrieren. Unsere Fahrzeuge sind vollkaskoversichert mit einem Selbstbehalt. Sie haben zwei Optionen, sich gegen Risiken im Schadensfall bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzusichern:

  1. Eine Selbstbeteiligung von 3000 CHF 
  2. Eine Selbstbeteiligung von 500 CHF (nur bei Ganztagesmieten)

Was bedeuten die wichtigsten Begriffe?

1. Was ist eine Haftpflichtversicherung?

Die Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie mit dem gemieteten Fahrzeug Schäden an Dritten verursachen – z. B. wenn Sie ein anderes Fahrzeug beschädigen oder jemanden verletzen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und bei allen unseren Mietfahrzeugen inkludiert.

2. Was bedeutet Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie im Schadensfall selbst tragen müssen. Wählen Sie einen höheren Selbstbehalt (z. B. 3000 CHF), sind die Mietkosten niedriger. Ein niedriger Selbstbehalt (z. B. 500 CHF) bietet Ihnen mehr Sicherheit, ist jedoch mit höheren Mietkosten verbunden.

Der Selbstbehalt ist nicht gleichbedeutend mit einer Kaution oder einem Depot, auch wenn beide Begriffe im Zusammenhang mit Mietfahrzeugen auftauchen. Hier sind die Unterschiede:

Selbstbehalt

Definition: Der Selbstbehalt ist der maximale Betrag, den Sie im Schadensfall selbst zahlen müssen.

Beispiel: Wenn ein Schaden von 5000 CHF entsteht und Ihr Selbstbehalt 3000 CHF beträgt, zahlen Sie maximal 3000 CHF, den Rest übernimmt die Versicherung.

Wann relevant: Nur im Schadensfall. Der Selbstbehalt gilt pro Schadensfall.

Kaution (Depot)

Definition: Die Kaution (oder das Depot) ist ein Geldbetrag, den der Vermieter als Sicherheit einbehält, falls es zu Schäden oder zusätzlichen Kosten kommt (z. B. wenn Sie das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgeben).

Rückerstattung: Die Kaution wird zurückerstattet, wenn das Fahrzeug unbeschädigt und im vereinbarten Zustand zurückgegeben wird.

Wann relevant: Bereits bei der Anmietung wird die Kaution hinterlegt, unabhängig davon, ob ein Schaden entsteht oder nicht.

Merkmal Selbstbehalt Kaution (Depot)
Wann fällig? Nur im Schadensfall Bereits bei der Anmietung
Rückerstattung? Keine Rückerstattung (Teil des Schadens) Wird zurückerstattet, wenn keine Schäden oder Kosten entstehen
Höhe? Abhängig vom gewählten Tarif Vom Vermieter festgelegt (z. B. 500 CHF)

3. Was ist eine Vollkaskoversicherung?

Die Vollkaskoversicherung deckt Schäden am gemieteten Fahrzeug ab, die Sie selbst verursachen. Dazu gehören z. B. Park- oder Rangierschäden. Unsere Mietfahrzeuge sind vollkaskoversichert, sodass Sie rundum geschützt sind – mit dem gewählten Selbstbehalt.

4. Was bedeutet EU- und Osteuropa-Versicherung?

Diese Zusatzversicherung bietet erweiterten Schutz, wenn Sie das Fahrzeug in osteuropäischen Ländern nutzen. In einigen Ländern bestehen aufgrund von Einbruch- und Diebstahlrisiken zusätzliche Anforderungen an den Versicherungsschutz.

5. Was ist eine Lenker- und Insassenversicherung?

Absicherung für alle zusätzliche  Fahrer und Mitfahrer im Fahrzeug. Die Insassenversicherung deckt Schäden oder Verletzungen ab, die Mitfahrer im Fahrzeug erleiden. Sie ist ideal, wenn mehrere Personen mitfahren und bietet zusätzliche Sicherheit.

6. Was ist eine Glas- und Reifenversicherung?

Schützt vor Schäden an Scheiben und Reifen, ohne Selbstbehalt.

7. Pannenschutz: 

Bei allen unseren Mietfahrzeugen sind der Pannenschutzbrief der Intertours Winterthur inkludiert.

8. Welche Selbsthaftung ist für mich geeignet?

Erfahrener Fahrer: Wenn Sie routiniert im Fahren eines Kleintransporters sind, kann eine höhere Selbstbeteiligung (3000 CHF) ausreichen, da das Risiko für Schäden gering ist.

Neuland: Bei einem grossen Umzug in engen Gassen oder riskanter Umgebung (z. B. Baustellen) empfiehlt sich eine niedrigere Selbstbeteiligung (500 CHF), um sich besser abzusichern.

Grundsätzlich liegt es an Ihrer persönlichen Einschätzung, wie wahrscheinlich es zu einem Schadenfall kommen kann. Sind Sie zum Beispiel routiniert im Fahren eines grösseren Familienautos und möchten sich einen Kleintransporter für eine Lieferung mieten, mag eine niedrigere Haftpflichtversicherung ausreichend sein. Sind Sie aber jedoch mit einem grossen Lieferwagen bei einem grossen Umzug in einer kleinen Gasse unterwegs, empfiehlt sich eventuell eine höhere Abdeckung gegen Park- oder Rangierschäden. Hinzu kommen auch Orte, an denen das gemietete Fahrzeug einen extra Schutz benötigt. Versicherungen haben festgestellt, dass bestimmte Fahrzeugtypen einem höheren Einbruch- und Diebstahlrisiko unterliegen. Oder Unwegbarkeiten erfordern einen zusätzlichen Schutz für Glas und Reifen. Zu den oben genannten obligatorischen Versicherungen bieten wir optional folgende Zusatzversicherungen an:

Was ist von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen?

Sie mieten ein Fahrzeug und sind für die Mietzeit verantwortlich, es sachgemäss zu nutzen. Nicht versichert sind:

Schäden durch Überladen oder Fahren auf nicht geeigneten Strassen (und deren Folgeschäden).

Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, z. B. Trunkenheit am Steuer oder Überfahren einer roten Ampel.

Wie buche ich die Haftpflichtversicherung?

Das ist ganz einfach. Die Haftpflichtversicherung ist immer inbegriffen, mit einem Selbstbehalt von 3000 CHF. Sie haben bei der Buchung die Möglichkeit den Selbstbehalt runterzusetzten sowie anderen Versicherungen dazu zu buchen. Hier ein Rechenbeispiel:

Renault Traffic für einen halben Tag inkl. 100 km und 3000 CHF Selbstbehalt: 82 CHF

Wünschen Sie einen Selbstbehalt von nur 500 CHF, kostet dies 20 CHF mehr: 102 CHF

Warum gibt es keine Option mit 0 CHF Selbstbeteiligung?

Zum einen wäre diese Option unverhältnismässig teuer. Darüber hinaus können wir so unsere günstigen Mietangebote weiterhin tief halten. Bei weniger Verantwortung passiert es öfter, dass es durch Unachtsamkeit zu Schäden kommt. Diese müssen dann repariert werden und erhöht unsere Ausgaben. Ebenso kann zu dieser Zeit das Fahrzeug nicht angeboten werden. Mit einem fairen Selbstbehalt fördern wir einen sorgfältigen Umgang und alle profitieren von günstigen Preisen und besserer Verfügbarkeit.

Warum bieten einige Autovermietungen nur Haftpflichtversicherungen an?

Einige Autovermietungen beschränken sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, weil:

  1. Kostenreduktion: Nur die Haftpflichtversicherung ist verpflichtend. Auf Vollkasko- und zusätzliche Versicherungen zu verzichten, spart Kosten, die sie an Kunden als günstigere Tarife weitergeben können.
  2. Wettbewerbsvorteil durch niedrigere Preise: Ohne Vollkasko wirken die Mietpreise auf den ersten Blick attraktiver, was Kunden anzieht, die nicht auf zusätzliche Absicherung achten.
  3. Übertragung des Risikos auf den Kunden: Schäden am Mietfahrzeug oder zusätzliche Risiken (wie Diebstahl) werden vollständig auf den Kunden abgewälzt, wodurch die Vermietung weniger Risiken trägt.

Warum sind die Versicherungen bei anderen Autovermietungen günstiger?

Einige Autovermietungen können günstigere Versicherungen anbieten, weil:

  1. Zustand der Fahrzeuge: Häufig werden ältere, weniger gewartete Fahrzeuge vermietet, die bereits Vorschäden aufweisen. Die Versicherungen sind für solche Fahrzeuge günstiger, da der Wiederbeschaffungswert niedriger ist.
  2. Minimaler Versicherungsschutz: Es werden nur grundlegende Versicherungen abgeschlossen, oft mit hohen Selbstbehalten, die im Schadensfall hohe Kosten für den Mieter bedeuten.
  3. Einschränkungen im Schutzumfang: Manche günstigen Versicherungen schließen wichtige Risiken wie Glas-, Reifen- oder Diebstahlschäden aus, was den Gesamtpreis senkt.
  4. Kompromisse bei Sicherheit: Fahrzeuge mit knapper Sicherheitsausstattung oder suboptimalem Wartungszustand können betrieben werden, um Betriebskosten zu sparen – ein fragwürdiges Geschäftsmodell, das die Sicherheit gefährdet.

Warum ist eine gründliche Wartung und ein umfangreicher Versicherungsschutz wichtig?

Bei verantwortungsvollen Anbietern wie Mietauto.ch werden Fahrzeuge regelmäßig gewartet, sodass:

  • Sicherheit gewährleistet ist: Sowohl für den Fahrer als auch für andere Verkehrsteilnehmer.
  • Ein umfassender Versicherungsschutz besteht: Schäden am Fahrzeug, Glas, Reifen oder durch Diebstahl sind abgedeckt.
  • Transparenz und Vertrauen: Kunden wissen, dass sie ein Fahrzeug in einwandfreiem Zustand erhalten und dass alle Eventualitäten abgesichert sind.